Unterseiten



Brutto und Netto

Hier wird der Unterschied zwischen Brutto und Netto mit kostenlosen Online Brutto Netto Rechnern erläutert.


Brutto-Netto Lohnrechner

 
 Euro
%
 %
 Euro
 %
 Euro


bruttonetto.info/Bookmark.jpgZu den Favoriten hinzufügen TOP ▲



Brutto-Netto Beträge Mehrwertsteuer

 Euro
 Euro
 %
 %



bruttonetto.info/Bookmark.jpgZu den Favoriten hinzufügen TOP ▲

Das Begriffspaar Brutto-Netto wird häufig im gleichen Zusammenhang benutzt. Um vom Brutto auf das Netto zu kommen, sind beim Brutto in der Regel Abzüge zu berücksichtigen, welche das Brutto mindern und so zum Netto führen.

Es gilt daher die Formel:
Brutto - Netto = Abzüge vom Brutto

Auf dieser Seite finden Sie zwei kostenlose Online-Rechner, mit denen sich das Verhältnis Brutto zu Netto im Lohnbereich für 2023 oder 2024 und bei der Umsatzsteuer in Deutschland verdeutlichen lässt. Für die Richtigkeit der Berechnungen auf dieser Seite wird keine Gewähr übernommen.



   

Begriff im Lohnbereich

Sehr häufig sind mit den Abzügen vom Brutto Steuern und Sozialversicherungbeiträge gemeint. So werden vom Bruttolohn die einbehaltene Lohnsteuer aber auch Beiträge für die Sozialversicherungen vom Arbeitgeber abgezogen und abgeführt. Nur der verbleibende Nettolohn wird an den Arbeitnehmer ausgezahlt.

Beispiel: Steuertpfl. Brutto 8.000 Euro in 2024, 9% KiSt, Steuerklasse 1, SV-pflichtig, Berlin West
Steuertpfl. Brutto 8.000,00 Euro
./. Lohnsteuer 1.929,66 Euro
./. Solidaritätszuschlag 49,84 Euro
./. Kirchensteuer 173,66 Euro
SV-Beiträge Arbeitnehmer:
./. Krankenversicherung 421,76 Euro
./. Pflegeversicherung 87,98 Euro
./. Rentenversicherung 702,15 Euro
./. Arbeitslosenversicherung 98,15 Euro
Nettolohn 4.536,80 Euro



Zur Übersicht ▲    

Rechnungsbeträge

Beim Brutto und Netto im Zusammenhang mit einer Rechnung oder einem Preis ist wiederum der Betrag mit und ohne Mehrwertsteuer (zumeist 19%) gemeint. Dabei entsprechen zum Beispiel in einer Rechnung aufgeführte 119 Euro Brutto 100 Euro Netto, wenn sich die Umsatzsteuer auf 19% beläuft.

Beispiel: Rechnungsbrutto 119 Euro, 19% MwSt
MwSt 19,00 Euro, Rechnungsnetto 100,00 Euro

Beispiel: Rechnungsbrutto 100 Euro, 19% MwSt
MwSt 15,97 Euro, Rechnungsnetto 84,03 Euro

   

Brutto = Netto

Nicht selten gilt auch die Formel Brutto = Netto, falls keine Abzüge zu berücksichtigen sind.

Lohnbereich
Beispiele im Lohnbereich sind etwa die Minijobs. Der Arbeitnehmer erhält bei diesen Minijobs Brutto = Netto, sofern keine Aufstockung zur Rentenversicherung erfolgt. Lediglich der Arbeitgeber hat dann pauschale Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuführen.

Beispiel: Minijob 500 Euro Brutto ohne RV-Aufstockung

Nettogehalt Arbeitnehmer: 500,00 Euro

Der Arbeitgeber:trägt die Abgaben an die Minijobzentrale (157,00 Euro) allein. Diese berechnen sich wie folgt:
Rentenversicherung (15% AG): 75,00 Euro
Krankenversicherung (13% AG): 65,00 Euro
Umlage 1 (U1): 5,50 Euro
Umlage 2 (U2): 1,20 Euro
Steuer (2% AG): 10,00 Euro
Insolvenzgeldumlage: 0,30 Euro

Die genauen Abgaben können mit einem Minijobrechner online ermittelt werden.

Rechnung Kleinunternehmer
Auch bei der Rechnungserstellung kann es sein, dass keine Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Dieses ist etwa bei Kleinunternehmern der Fall oder bei Rechnungen im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen wie ärztlichen Leistungen. Auch in diesen Fällen gilt damit für den Endverbraucher Brutto = Netto.

Beispiel: Rechnungsbetrag 100 Euro
Auf der Rechnung erscheint der Hinweis, dass keien Umsatzsteuer ausgewiesen wurde, da der Rechnungsaussteller Kleinunternehmer ist.
Der Käufer (Endverbraucher) zahlt keine Umsatzsteuer. Es gilt Nettorechnungsbetrag = Bruttorechnungsbetrag: 100 Euro.

Rechnung vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer
Ähnlich kann es sich mit Rechnungen an und von Unternehmern verhalten. Wenn Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhalten sie beim Kauf von Waren die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück und zahlen daher beim Wareneinkauf oder Leistungsbezug wegen dieser Erstattung im Saldo nicht den Brutto- sondern nur den Nettobetrag. Unternehmer kalkulieren daher in der Regel mit Nettobeträgen. Die Umsatzsteuer soll nämlich der Endverbraucher tragen.

Beispiel: Unternehmer ist zum Vorsteuerabzug berechtigt und kauft Waren zu 100 Euro zzgl. USt. und verkauft Waren für 200 Euro zzgl. USt.
Kauf von Waren für 119 Euro (100 Euro zzgl. 19 Euro USt)
Verkauf von Waren für 238 Euro (200 Euro zzgl. 38 Euro USt)
Erstattungsanspruch gegenüber Finanzamt 19 Euro USt (Wareneinkauf)
Zahlungsverpflichtung an das Finanzamt 38 Euro USt (Warenverkauf)
Saldo 19 Euro (38 Euro - 19 Euro) an das Finanzamt zu zahlen.
Einnahme 238 Euro Verkauf
./. Ausgabe 119 Euro Einkauf
./. 19 Euro Zahlung Finanzamt
= Differenz 100 Euro
Dieses entspricht der Differenz der Nettobeträge von ebenfalls 100 Euro (200 Euro - 100 Euro).



   

Weitere Bereiche

Beim Gewicht wird häufig zwischen Nettogewicht und Bruttogewicht unterschieden, wobei mit Bruttogewicht das Gewicht inklusive Verpackung gemeint sein kann.

Bei Datenübertragungsraten ist mit der Netto-Übertragungsrate die Übertragungsrate für die reinen Nutzdaten gemeint. Die Bruttodatenübertragungsrate ist wegen der zusätzlich zu übertragenden Verbindungskontrolldaten (etwa Quell- und Zielinformationen für die Datenpakete oder Checksummen zur Fehlererkennung etc.) höher als die Nettodatenrate.




Zur Übersicht ▲


Steuerformulare BMF datev Elster
Sitemap Impressum, Datenschutz & Haftungsausschluss

-Haftung